Rechtsprechung
VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.30886 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Ablehnung Wiedereinsetzungsantrag - Flüchtlingseigenschaft
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.30885
Kein Flüchtlingsschutz für im Iran aufgewachsenen afghanischen Schiiten der …
Auszug aus VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.30886
Bezüglich seiner Fluchtgründe nahm der Kläger Bezug auf die Fluchtgründe seines Bruders D... (Parallelverfahren vor dem VG Würzburg, W 1 K 16.30885).Zu dem Verfahren wurden die Gerichts- und Behördenakten aus dem Verfahren W 1 K 16.30885 beigezogen.
Schließlich besteht ein unauflösbarer Widerspruch zur Aussage seines Bruders, dem Kläger im Verfahren W 1 K 16.30885, in der mündlichen Verhandlung dahingehend, dass der Kläger im hiesigen Verfahren erklärt hat, dass sein Vater verhaftet und sein Großvater erschossen worden sei, während sein Bruder vorgetragen hat, dass sowohl der Vater als auch der Großvater verhaftet worden seien; von der Tötung des Großvaters hat der Bruder nichts berichtet.
- VGH Bayern, 03.07.2012 - 13a B 11.30064
Keine Gruppenverfolgung der Volksgruppe der Hazara in Afghanistan - Rückkehr in …
Auszug aus VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.30886
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, unterliegen Hazara und Schiiten in Afghanistan zwar einer gewissen Diskriminierung; sie sind derzeit und in überschaubarer Zukunft jedoch keiner an ihre Volks- oder Religionszugehörigkeit anknüpfenden gruppengerichteten politischen oder religiösen Verfolgung ausgesetzt (BayVGH, U. v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris; U. v. 1.2.2013 - 13a B 12.30045 - juris; B. v. 1.12.2015 - 13a ZB 15.30224 - juris). - BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91
Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber
Auszug aus VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.30886
Unzureichende Sprachkenntnisse entheben den Ausländer allerdings nicht der Sorgfaltspflicht in der Wahrnehmung seiner Rechte (BVerfG, E. v. 2.6.1992 - 2 BvR 1401/91, 2 BvR 254/92 - juris Rn. 20).
- BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80
Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter - …
Auszug aus VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.30886
Denn eines Schutzes vor Verfolgung bedarf es zur Erreichung des mit § 3 AsylG verfolgten Zieles nicht, wenn derjenige, der in einem Drittstaat verfolgt worden ist, den Schutz des Staates in Anspruch nehmen kann, dem er angehört (vgl. BVerwG, U. v. 18.10.1983 - 9 C 158.80 - BVerwGE 68, 106). - VGH Bayern, 01.02.2013 - 13a B 12.30045
Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG 2004 für afghanische Asylbewerber; …
Auszug aus VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.30886
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, unterliegen Hazara und Schiiten in Afghanistan zwar einer gewissen Diskriminierung; sie sind derzeit und in überschaubarer Zukunft jedoch keiner an ihre Volks- oder Religionszugehörigkeit anknüpfenden gruppengerichteten politischen oder religiösen Verfolgung ausgesetzt (BayVGH, U. v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris; U. v. 1.2.2013 - 13a B 12.30045 - juris; B. v. 1.12.2015 - 13a ZB 15.30224 - juris). - VGH Bayern, 01.12.2015 - 13a ZB 15.30224
Verwaltungsgerichte, Aufklärungspflicht, Verfahrensmangel, Gerichtskosten, …
Auszug aus VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.30886
Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, unterliegen Hazara und Schiiten in Afghanistan zwar einer gewissen Diskriminierung; sie sind derzeit und in überschaubarer Zukunft jedoch keiner an ihre Volks- oder Religionszugehörigkeit anknüpfenden gruppengerichteten politischen oder religiösen Verfolgung ausgesetzt (BayVGH, U. v. 3.7.2012 - 13a B 11.30064 - juris; U. v. 1.2.2013 - 13a B 12.30045 - juris; B. v. 1.12.2015 - 13a ZB 15.30224 - juris). - BVerwG, 23.02.1996 - 8 B 28.96
Verwaltungsprozeßrecht: Versagung der Widereinsetzung wegen Versäumung der …
Auszug aus VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.30886
Verschuldet i. S. des § 60 Abs. 1 VwGO ist eine Fristversäumung dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (BVerwG, B. v. 23.2.1996 - 8 B 28/96 - juris Rn. 1 m. w. N.).
- VG Würzburg, 30.09.2016 - W 1 K 16.30885
Kein Flüchtlingsschutz für im Iran aufgewachsenen afghanischen Schiiten der …
Zu dem Verfahren wurden die Gerichts- und Behördenakten aus dem Verfahren W 1 K 16.30886 beigezogen.Schließlich weist der Vortrag des Klägers einen unauflösbaren Widerspruch zu den Aussagen seines Bruders, dem Kläger im Verfahren W 1 K 16.30886, auf.